Rechtsfähige, gemeinnützige, nichtstaatliche Organisationen und Vereine, die ihren Wirkungskreis im Kreis Steinfurt haben sind antragsberechtigt.
Der Aktions- und Initiativfonds steht allen anderen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinfurt zur Verfügung. Die Antragsvordrucke und Unterlagen finden Sie hier.
Für Privatpersonen und staatliche Institutionen gibt es die Möglichkeit in Kooperation mit einem gemeinnützigen Verein oder über das Kommunale Integrationszentrum einen Antrag zu stellen. Sprechen Sie uns in diesem Fall gerne an!
Im Rahmen des Jugendfonds werden lediglich Projekte, die von Jugendlichen selbst initiiert und umgesetzt werden, gefördert. Hier geht es zu den Unterlagen und Antragsvordrucken für den Jugendfonds.
ACHTUNG: Dieses FAQ ersetzt NICHT die formellen Förderrichtlinien, sondern dient lediglich der ersten Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen.
Im Aktions- und Initiativfonds arbeiten wir für alle Vorhaben mit Fristen, zu denen Anträge gestellt werden können. Die Fristen zur Antragstellung können Sie der Fristenliste entnehmen.
Im Rahmen des Jugendfonds wird nicht differenziert. In diesem Fall können unabhängig von der Förder- und Projektsumme ganzjährig Anträge eingereicht werden.
Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die mit den Leitlinien der lokalen Strategie für den Kreis Steinfurt und den Leitlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vereinbar sind. Die Projekte sollen der Förderung von Demokratie, Toleranz, Respekt, Austausch und Miteinander dienen und Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Gewalt aktiv entgegentreten.
Themenfelder der Partnerschaften für Demokratie im Kreis Steinfurt sind:
Sobald Sie eine Projektidee haben, können Sie sich gerne über das Kontaktformular, telefonisch oder per Mail bei unserer Koordinierungs- und Fachstelle melden.
Kontaktdaten der Koordinierungs- und Fachstelle:
Evgenia Steinepreis
Über die Anträge entscheidet ein Begleitausschuss, der sich aus Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft (z.B. aus der Jugendarbeit, Kirche, Sport), jungen Menschen des Jugendforums sowie aus Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen zusammensetzt.
Der Begleitausschuss tagt mind. vier Mal im Jahr, i. d. R. zwei bis vier Wochen nachdem das Antragsverfahren geschlossen wurde.
Nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend…
Es gibt keine Begrenzung. Jedoch sollten die Fördermittel stets wirtschaftlich und sparsam verausgabt werden.
Eigenmittel sind nicht zwingend einzubringen. Zuwendungen für die Einzelprojekte können als Vollfinanzierung bewilligt werden. Eine Ko-Finanzierung durch Eigenmittel oder andere Drittmittel ist durchaus wünschenswert.
Die Projektlaufzeit eines Einzelprojektes kann maximal 12 Monate betragen. Einzelprojekte enden jedoch immer spätestens mit dem Ablauf des Förderjahres zum 31. Dezember.
Es ist erlaubt für das Projekt vorbereitende Maßnahmen zu treffen, ohne eine finanzielle Verpflichtung einzugehen.
So können Sie beispielsweise Dienstleistungen anfragen, aber dürfen keine Zusage für den Zuschlag ohne den Förderbescheid erteilen. Bei Unklarheiten oder Fragen dazu können Sie uns gerne ansprechen.
Um die verausgabten Mittel der bewilligten Zuwendung nachzuweisen, ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Die Frist für den Verwendungsnachweis können Sie individuell aus Ihrem Zuwendungsbescheid entnehmen.
Der Nachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Zusätzlich ist eine Belegliste und ggf. eine Inventarisierungsliste zu führen.
Zudem reichen Sie mit dem Verwendungsnachweis alle Belege ein.
Bitte achten Sie darauf die korrekten Vordrucke für den Aktions- und Initiativfonds sowie für den Jugendfonds zu verwenden.
Die Frist für den Verwendungsnachweis können Sie Ihrem individuellen Zuwendungsbescheid entnehmen. I. d. R. ist der Nachweis spätestens 6 Wochen nach Ablauf des Durchführungszeitraumes zu erbringen.